Willkommen auf SichtbarzuFuss.at!
SichtbarzuFuss.at soll Fußgängerinnen und Fußgängern helfen, die bei Dämmerung oder Dunkelheit unterwegs sind. Man sieht die beleuchteten Fahrzeuge über mehrere 100 Meter weit kommen. Aber im Auto sieht alles ganz anders aus. Will man ganz sicher unterwegs sein, erreicht man das mit folgender Regel:
Die "Sicher-zu-Fuß-bei-Dunkelheit-unterwegs-Regel"
- Wenn ich bei Dunkelheit unterwegs bin, sieht man mich im herannahenden Fahrzeug erst ab 25 Metern Entfernung, mit dunkler Kleidung. Mit heller Kleidung ab etwa 40 Metern.
- Ein Reflektor ist ab 140 Metern Entfernung sichtbar.
- In jedem Fall, auch mit Reflektor, schaue ich, ob das herannahende Fahrzeug bremst oder ausweicht – erst dann betrete ich die Fahrbahn.
Wichtig: Die Gesetze der StVO gelten immer. Die "Sicher-zu-Fuß-bei-Dunkelheit-unterwegs-Regel" beachtet man, wenn man will, zusätzlich und freiwillig. Weil man weiß, dass Gesetze nicht 100-prozentig sicher vor einem Unfall schützen können.
Grafik: Rudolf Schwarz
Diese Tatsachen sind seit Jahrzehnten bekannt, sie stehen auf vielen seriösen Webseiten. Aber sie wurden bisher kaum vollständig wiedergegeben. Auch der dritte Punkt ist wichtig – ohne diesen Punkt erreicht man keine 100prozentige Sicherheit. Leider wissen noch immer nicht alle Menschen davon.
Sie finden alle Inhalte hier: www.ideen-box.eu
Formulierung der Regel und Autor der Seite: Rudolf Schwarz rudolfschwarz.at